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Neue Einreisebestimmungen in die USA:
Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)
Einführung des elektronischen Reisegenehmigungssystems
Ab dem 1. August 2008 ist das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) für Staatsbürger und teilnahmeberechtigte Staatsangehörige für
die am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) teilnehmenden Ländern über das Internet zugänglich, um im Voraus eine
Genehmigung für eine Reise in die Vereinigten Staaten gemäß dem VWP zu beantragen.
Ab dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden im Rahmen des VWP verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie an Bord eines Transportmittels gehen, um gemäß dem VWP über den Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten zu reisen.
Ab 8. September 2010 wird für Reisende, die am Programm für visumfreies Reisen in die USA (Visa Waiver Program) teilnehmen, bei der Beantragung über das „Electronic System for Travel Authorization (ESTA)“, eine Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar (USD) berechnet.
Vier USD werden für das ESTA-System selbst und zehn USD als „Travel PromotionFee“ erhoben. Insgesamt werden ab 8. September 2010 für jede genehmigte Neubeantragung von ESTA demnach 14 USD berechnet. Im Falle eines ablehnenden Bescheids werden hingegen nur 4 USD Systemgebühr erhoben. Die Bezahlung kann zunächst nur mit den folgenden Kreditkarten vorgenommen werden: MasterCard, VISA, American Express und Discover.
So funktioniert das elektronische Reisegenehmigungssystem:
Melden Sie sich auf der ESTA-Website unter https://esta.cbp.dhs.gov/ an und füllen Sie online einen Antrag in englischer Sprache aus. Reisenden wird geraten, möglichst früh einen Antrag zu stellen. Das webbasierte System erfasst die selben grundlegenden biografischen Daten und Fragen zum Anspruch auf das visumfreie Reisen wie auf der grünen Einreisekarte
I-94W.
Anträge können jederzeit vor Antritt der Reise eingereicht werden, allerdings rät DHS (Department of Homeland Security =
U.S.- Heimatschutzministerium) dazu, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. In den meisten Fällen erhalten Sie bereits innerhalb von wenigen Sekunden eine Antwort:
1. Genehmigung erteilt: Die Reise wurde genehmigt.
2. Reise nicht genehmigt: Der Reisende muss vor seiner Reise in die Vereinigten Staaten bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
3. Genehmigung wird bearbeitet: Der Reisende muss sich innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden auf der ESTA-Website über Aktualisierungen des Status seiner Reisegenehmigung informieren, um eine endgültige Antwort zu erhalten.
Eine erteilte Reisegenehmigung über ESTA ist:
• Ab dem 12. Januar 2009 für alle Reisenden im Rahmen des VWP Pflicht.
• Bis zu zwei Jahre gültig, sofern die Reisegenehmigung nicht widerrufen wird, oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Reisenden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
• Für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig. Bei zukünftigen Reiseplänen oder falls sich die Zieladresse oder die Reiseroute des Antragsstellers ändert, nachdem eine Genehmigung erteilt wurde, können diese Informationen problemlos über die ESTA-Website aktualisiert werden.
• Stellt keine Garantie für die Berechtigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle dar. Eine ESTA-Genehmigung berechtigt einen Reisenden lediglich zur visumfreien Anreise in die Vereinigten Staaten gemäß dem VWP. (Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Punkt „Für internationale Besucher“ unter www.CBP.gov/travel.)
ESTA erhöht die Sicherheit des VWP und ermöglicht es den Vereinigten Staaten, die Teilnahme am Programm aufrecht zu erhalten und zu erweitern.
Nach dem 12. Januar 2009 kann Reisenden, die vor Antritt ihrer Reise keinen Antrag gestellt haben oder denen keine Reisegenehmigung über ESTA erteilt wurde, das Boarding verweigert werden; es kann zu Verzögerungen bei der Grenz- und Zollabwicklung kommen, oder ihnen kann die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt werden.
Das VWP wird durch das DHS verwaltet und ermöglicht Staatsbürgern und teilnahmeberechtigten Staatsangehörigen bestimmter Länder, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken und für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die Vereinigten Staaten zu reisen. Weiterführende Informationen zum VWP und zum ESTA stehen zur Verfügung unter www.cbp.gov/esta.
Teilnehmende Länder:
Zu den Ländern, die gegenwärtig am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmen, gehören:
Andorra
Australien
Belgien<
Brunei
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Irland
Island
Italien
Japan
Liechtenstein
Luxemburg
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
San Marino
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowenien
Spanien
Großbritannien/Vereinigtes Königreich
Wir sind bestrebt, Ihnen heute und auch in Zukunft eine sichere und angenehme Reise zu gewährleisten.
Rechtsverzicht
Die Vorlage von biometrischen Merkmalen (wie Fingerabdrücke und Fotografien) während der Zoll- und Grenzabwicklung bei Ankunft in den Vereinigten Staaten ist eine Auflage für jede Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) und gilt als Bestätigung des Verzichts auf alle Rechte auf Revision oder Einspruch gegen die getroffene Entscheidung eines Zoll- und Grenzschutzbeamten der Vereinigten Staaten (United States Customs and Border Protection) hinsichtlich der Einreiseberechtigung, außer im Rahmen eines Antrags auf Asyl, auf die Anfechtung jeder Abschiebeaktion, die aus einem Antrag auf Einreise im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) resultiert.
Es handelt sich bei dem Text um eine Mitteilung des U.S. Department of Homeland Security, den Sie sich hier auch nochmal im Original downloaden können.
Hinweis:
Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den VereinigtenStaaten von Amerika antreten.
Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie bei uns auf Nachfrage oder finden Sie auf unserer Internetseite.
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